wie geht es jetzt weiter ?


Nächster Termin:

öffentliche Versammlung am 15.01.2025 um 19.00 h im kath. Gemeindezentrum hintern Löwenareal in Wollmatingen.


Über die Beratungen zum Löwenareal im Gestaltungsbeirat am Mittwoch, 04.12.2024 liegen uns noch keine Informationen vor. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Behandlung dieses Bauvorhabens derzeit ohnehin nicht entscheidungsfähig ist. Es liegen noch keine konkreten Festsetzungen vor, nach denen das Bauvorhaben beurteilt werden könnte.

Daher ist die Behandlung im Gestaltungsbeirat derzeit wenig zielführend. Erst nach der formellen Beteiligung und Abwägung können die konkreten Festsetzungen formuliert werden. Das wurde mit dem geänderten Beschluss des TUA am Dienstag, den 03.12.2024 klar und deutlich festgehalten.


Information zur Sitzung des Technischen und Umweltausschusses (TUA) am 03.12.2024: 

TOP 7:

Bauantrag Löwenareal in Wollmatingen (Antrag für den TUA) (Antrag der FGL & GRÜNE-Fraktion vom 27.09.2024) – Beantwortung des Antrages

ursprünglicher Beschlussantrag der FGL & GRÜNE:

FGL & Grüne beantragen, die Veränderungssperre im Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplans Wollmatingen Dorfmitte für das vorgelegte Bauprojekt auf dem Areal des ehemaligen Löwen nicht vorzeitig aufzuheben, bzw. keine Ausnahme zuzulassen.

 

Alternativer Beschlussantrag der Verwaltung vor der Sitzung:

Die Verwaltung schlägt vor, den Status Quo beizubehalten und damit keine Ausnahme von der Veränderungssperre für das betreffende Bauvorhaben zuzulassen. 

 

Für uns stellte sich die Frage, warum formuliert die Verwaltung einen derartigen alternativen Beschlussvorschlag?  Warum Status Quo? 

Der „Status Quo“ den die Verwaltung fordert, bezieht sich u.a. auf § 3 der Satzung zur Veränderungssperre, der einen bemerkenswerten letzten Satz enthält:.

(3) In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde.

 

Diese Regelung lässt somit zwei Möglichkeiten für eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu:

1.   Wenn die überwiegend öffentlichen Belange beachtet worden sind, dh. die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden ist und die Abwägung darüber stattgefunden hat (Stand § 33 BauGB), sind die Voraussetzungen erfüllt, um eine Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB zuzulassen. 

2.   Wenn aber die Baurechtbehörde entscheidet, es würden hier gar keine überwiegend öffentlichen Belange vorliegen, kann sie selbstherrlich entscheiden, eine Ausnahme zulassen und vollendete Tatsachen schaffen. 

 

Bei der Genehmigung des Abrisses der Linde und der Bäckerei und der Genehmigung des sehr großen Neubaus hatte die Verwaltung offenkundig auch keine überwiegend öffentlichen Belange gesehen, denn diese komplette Behandlung des Bauantrages wurde alles hinter verschlossenen Türen abgehandelt. Es ging und geht hier nicht um irgend welche Bauvorhaben von geringer Bedeutung, sondern um die massive unwiederbringliche Veränderung des Ortsbildes und der Ortsmitte, der Identität von Wollmatingen. Wie man hier keine überwiegend öffentlichen Belange voraussetzen und das rein verwaltungsintern abhandeln kann, ist schon ziemlich selbstherrlich und bemerkenswert. Keine andere Gemeinde würde und könnte ortsbildprägende Gebäude in ihrem Zentrum im Geheimen zerstören und mit ihrer Identität derart umgehen. Auch eine Ortsverwaltung und ein Ortschaftsrat wären da nie mit einverstanden gewesen. Aber leider hat Wollmatingen keine solche Stelle, keine legitime und lokale Bürgervertretung, die sich kümmern könnte. Darum muss sich das ändern. 

 

Dank der Aufmerksamkeit der FGL & GRÜNE und der deshalb erfolgten Beratung im TUA wurde der Verwaltungsvorschlag nicht wie formuliert angenommen, sondern nochmals verändert und schlussendlich wie folgt beschlossen:

Neuer geänderter, alternativer Beschlussantrag der Verwaltung:

Das geplante Bebauungsplanverfahren soll beibehalten und damit keine Ausnahme von der Veränderungssperre für das betreffende Bauvorhaben zugelassen werden. Erst nach dem Abwägungsbeschluss darf die Baugenehmigung erteilt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

  9 Ja-Stimmen   0  Nein-Stimmen   4  Enthaltungen

                  bei 13 Stimmberechtigten   

Beschlussantrag zugestimmt

 

Somit hat die Bürgerschaft und wir Gelegenheit im Rahmen der formellen Beteiligung Stellung zu nehmen und diese Stellungnahmen müssen dann in die Abwägung einfließen. Entscheiden wird dann darüber der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung und nicht die Baugenehmigungsbehörde stillschweigend hinter verschlossenen Türen.

Wann die formelle Beteiligung stattfinden wird, ist noch nicht bekannt. Wir informieren, sobald wir davon erfahren.

Daher weiter Augen auf. Das gilt nicht nur allein für die Ortsmitte.


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Info zur Besprechung der Bürger am 26.11.2024, nach dem ablehnenden Beschluss des Gemeinderates vom 21.11.2024


Da der Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss und der Gemeinderat den CDU-Antrag zur Schaffung eines Bezirksrates oder eines Ortschaftsrates für Wollmatingen abgelehnt hatten, hat sich ein Teil der Betroffenen darüber ausgetauscht, wie es nun weitergehen könne.

Die Vorgehensweise der Verwaltung kam dabei genauso befremdlich rüber wie die teilweisen Äußerungen der Räte. Die erste Stellungnahme der Verwaltung, die eine Gleichbehandlung aller 11 statistischen Stadtteile vorsah, wurde zurückgezogen, nachdem wir sie darauf aufmerksam gemacht hatten, dass die Bezirke wie sie die Gemeindeordnung vorsieht nicht gleichzusetzen sind mit den von ihnen aufgeführten statischen Stadtteilen der kleinräumigen Gliederung, die lediglich Vergleichszwecken dienen. Stuttgart hat z.B. rund 150 statistische Stadtteile aber nur ca. 25 Bezirke. In der zweiten Stellungnahme wurde dann vorgeschlagen andere Konzepte zu Mitwirkungsrechten der Bürger zu prüfen, satt auf den eigentlichen Antrag einzugehen.

Seitens der Freien Wähler wurde dieser zweite Vorschlag der Verwaltung zusätzlich eingeengt und Bezirksrat und Ortschaftrat gestrichen. Somit sollen nurmehr nach dem Willen der Mehrheit der Räte bereits bekannte Formate bis April 2025 überprüft werden. Warum wir diesen Antrag gestellt haben, hat niemand mehr nachgefragt. Die Zerstörung der Ortsmitte von Wollmatingen hat deutlich aufgezeigt, dass genau diese Art der Mitwirkung, die nur einseitig von der Verwaltung gesteuert wird, nicht hinnehmbar ist. Wenn seitens der Verwaltung keine Mitwirkung gewünscht wird, findet sie nicht statt.  Die angeblichen Kosten in Millionenhöhe sind ziemlich ungenau geschätzt und in den öffentlichen Raum gestellt worden. Doch sind diese zweifelhaft.


Diese eindeutig ablehnende Haltung vieler Räte gegenüber den Wünschen der Wollmatinger Bürger, die mit einer hohen Anzahl an Unterschriften und ihrer Anwesenheit die Bedeutung des Wunsches untermauerten, hat zu großen Enttäuschungen und Unmut geführt. Insbesondere die Äußerung, dass man sich von Unterschriften und Anwesenheit nicht beeindrucken lasse und die Unterstellung, dass es nur alte grauhaarige Leute aus dem Dorfkern seien, die den Wunsch äußern und bei den Sitzungen anwesend seien. Das alles stimmte nicht und die Zuhörer konnten nur ungläubig staunen.

Wir hatten freundlich und förmlich angefragt und in den Fraktionssitzungen im Oktober die Hintergründe der Antragstellung noch persönlich erläutert. Die Gemeindeordnung gibt die beantragten Möglichkeiten vor.


Deutlich wurde, dass wir diese Ablehnung so einfach nicht hinnehmen wollen und Nachfolgendes als Ziel haben:

a)      für ein Bürgerbegehren und ggfs. einen nachfolgenden Bürgerentscheid sollen daher die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden,

b)     weiter soll nachgeprüft werden, ob eine rechtliche Chance besteht, eine Ortsverwaltung und Ortschaftsrat zu beantragen wie es im HFK von                         der LLK angesprochen wurde, für a) und b) werden Kommunalrechtler angefragt,

c)      auf jeden Fall wollen wir diese Gemeinschaft nicht aufgeben und unser Ziel weiterverfolgen,

d)     dazu wurde vereinbart, einen sogen. „freien Ortsrat“ zu bilden, denn das kann uns niemand ablehnen,

e)     die neue „Initiative Wollmatingen“ soll gestärkt und ausgeweitet werden.


Gemäß den Stuttgarter Regelungen werden dort die Bezirksräte nicht nach den in der Gemeindeordnung festgelegten Größenordnungen gebildet, sondern jeweils nur die Hälfte der darin genannten Anzahl. Dies könnte auch Konstanz so beschließen und in der Hauptsatzung festlegen. Diesem entsprechend hätte Wollmatingen aufgrund der Größe (zwischen 20.000 und 30.000 Einwohner) einen Gemeinderat mit 26 Mitgliedern bzw. einen Bezirksrat mit 13 Mitgliedern.  Wenn man diese Zahl für eine Hochrechnung ansetzt und das mit 70 €, die die Ortschaftsräte pro Sitzung erhalten, multipliziert, entstehen für Wollmatingen 910 € Sitzungsgelder pro Monat und 10.920 € pro Jahr. Der Ortsvorsteher erhielte tatsächlich den Höchstsatz von 4.273 € (aufgrund der Einwohnerzahl) und es entstünden Kosten von weiteren 51.276 €, somit rund 63.000 € an jährlichen Kosten für den Bezirks-/ Ortschaftsrat in Wollmatingen. Die in den öffentlichen Raum geschmissene Annahme der SPD mit notwendigen 106 Räten und Millionen müssen daher als unsachlich und weit übertrieben bewertet werden. Gemäß Südkurier wurden letztes Jahr von der Stadt 1.000 Tablets mit Zubehör zum Preis von 500 € pro Stück gekauft. Das wären für 13 Räte somit 6.500 €. Immer noch weit, weit weg von Millionen. Im Haushaltsplan der Stadt Konstanz sind die drei bestehenden Ortsverwaltung  mit deren Kosten seit Jahren einzeln aufgeführt. Alle drei haben nachweislich einen Nettoressourcenverbrauch von 0 € pro Jahr, da die interne Leistungsverrechnung, die Leistungen die die Verwaltungen erbringen, die tatsächlichen Kosten relativiert.

Daher erscheint das Vorgehen der Räte bzw. der Verwaltung hier einen Popanz aufzubauen, doch ziemlich unlauter.


Der neue „freie Ortsrat“:

Diese 13 ehrenamtlichen Räte zuzüglich 13 Stellvertreter (ohne Aufwandsentschädigung) wollen wir bis zur nächsten Besprechung im Januar finden und dann dort selbst „bestellen“ und somit unsere gewünschte „Übergangslösung“ formieren. Dieser freie Rat soll einmal im Monat möglichst gleich nach Bekanntgabe der Tagesordnung des Technischer und Umweltausschuss und Gestaltungsbeirat (i.d.R. eine Woche vor dem Sitzungstermin) tagen und die anstehenden Themen dieser Sitzung sowie Anliegen der Bürgerschaft beraten. Die Sitzungen sollen alle öffentlich sein, so dass alle Bürger und Mitglieder der noch zu gründenden, diesen Rat unterstützenden „Initiative Wollmatingen“ daran teilhaben können. Da dieser Rat keinen eigenen Sitzungssaal hat, werden die Sitzungen in verschiedenen Räumen in ganz Wollmatingen durchgeführt. Wir machen aus der Not eine Tugend. Somit werden die Beratungen in unterschiedlichen Räumen in den verschiedenen Quartieren von Wollmatingen, Fürstenberg, Haidelmoos, Berchen, Cherisy und Industriegebiet stattfinden. Die Beratungen können sich somit auch ggfs. auf lokale anstehende Probleme besonders auswirken und die Bekanntheit des Rates steigern. Eingeladen wird künftig (dank einer neuen Unterstützung) über eine neue Homepage „wollmatingen.info“ und möglichst in der Tageszeitung. Die Sitzungstermine werden auf dieser neuen Homepage bekannt gegeben, sobald diese steht. Leider ist das ehrenamtliche Engagement, wie viele andere, ohne finanzielle Entschädigung, aber vielleicht finden wir ab und an Sponsoren, die unser Tun unterstützen.

Wir wollen künftig Anträge stellen, diese den Fraktionen zuleiten und die bisher gewählten örtlichen Stadträte in diese Sitzungen einladen und -wie vom Gemeinderat gewünscht- mit einbeziehen.

Alle sind sich einig Mitbewohner, Bekannte, Freunde, einfach alle, die in ganz Wollmatingen wohnen, anzusprechen, ob sie sich uns anschließen und hier einbringen möchten, egal ob künftig als Ratsmitglied oder als Mitglied in der Initiative. Bis zum nächsten Termin wollen wir möglichst viele gewinnen.


Nächster Termin:

Die Gründungsveranstaltung für den „freien Ortsrat“ und die Initiative wird voraussichtlich am Mittwoch, 15.01.2025 um 19.00 h stattfinden (Bitte Termin bereits vormerken). Den Veranstaltungsort werden wir noch bekannt geben.

Ergebnis der Gemeinderats-Sitzung am 21.11.2024:

Abstimmung:

1.      CDU Antrag gesamthaft, alle 4 Punkte gemeinsam, abgestimmt:

               10 Ja (CDU, LLK und FDP), 27 Nein mit OB, 0 Enthaltungen bei 37 Stimmberechtigten

2.      Alternativer Antrag der Verwaltung (geändert durch FW mit Streichung der Worte "Bezirksrat und Ortschaftsrat"):

                27 Ja mit OB und 10 Nein (CDU, LLK und FDP)


Trotz langer Diskussionen wurden die anwesenden Bürger nie in die Debatte mit einbezogen, weder in der 3-stündigen Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss (HFK) noch im Gemeinderat. Die Bürger durften nur brav zuhören, nichts dazu beitragen, auch selbst wenn abstruse Behauptungen aufgestellt wurden. Ganz im Gegenteil nach einer einzigen deutlichen Unmutsäußerung wurden die Zuhörer sogleich ermahnt, ruhig zu sein.

Beschlossen wurde somit:

1.      in einem ersten Schritt die verschiedenen Konzepte zu Mitwirkungsrechten von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere in Bezug auf einzelne                     Stadtteile, darzustellen und gegeneinander abzuwägen (z.B. _____ _____ BürgerInnenrat, Bürgerdialog, Bürgerpanel usw.). 

2.      Das Ergebnis dieser Abwägung wird dem HFK am 08.04.2025 vorgelegt, um dort ggfs. einen Prüfauftrag für eine Variante zu erteilen.


Wir dagegen hatten die Prüfung der Einrichtung eines Ortschaftsrats, einer Ortsverwaltung und einer Ortsverfassung mit dem Antrag der CDU beantragt. Weiter wurde von uns beantragt, als Übergangslösung bis zu den nächsten Kommunalwahlen im Jahre 2029 für Wollmatingen einen Bezirksrat und eine Bezirksverwaltung einzurichten, da dafür die rechtlichen Voraussetzungen heute schon gegeben sind.

Die Einrichtung einer Ostverfassung usw. bei räumlich nicht getrennten Ortsteilen ist nicht direkt in der Gemeindeordnung aufgeführt, jedoch lässt sich das mit gutem Willen für Wollmatingen zu mindestens ordentlich prüfen, so wie beantragt und ggfs. einrichten, da die Zwangseingemeindung durch die Nazis eine Ausnahme (lt. Kommentar der Gemeindeordnung) von der erforderlichen räumlichen Trennung rechtfertigen kann. Daher wurde auch nicht sofort ein Ortschaftrat usw. einzurichten beantragt,  sondern primär dies zu prüfen. Nach unserer Auffassung war der CDU-Antrag angemessen formuliert und entspricht den rechtlichen Voraussetzungen der derzeit gültigen Gemeindeordnung.


In den Diskussionen wurden Behauptungen und Rechnungen aufgestellt, die doch ziemlich erstaunten. Dass es Millionen kosten würde, wurde bereits in der HFK Sitzung geäußert und im Südkurier am Tag der Gemeinderatssitzung eine entsprechende Rechnung aufgemacht. Ferner wurde behauptet, es würden nicht alle Wollmatinger hinter diesem Antrag stehen, sondern nur die aus dem Ortskern. Auch seien nur diese im Zuschauerraum anwesend. Wer da saß, traute seinen Ohren nicht und dachte wo wohne ich denn.

In Summe hat man als Bürger von Wollmatingen das Gefühl, weder die Verwaltung noch große Teile des Stadtrates haben ein Interesse daran, mehr Rechte den Wollmatingern einzuräumen. Dabei ist beispielsweise in der öffentlich zugänglichen Kommentierung zur Gemeindeordnung von Sachsen zu lesen, dass mit der Möglichkeit, eine Ortschaftsverfassung einzuführen, die mit den Gemeindezusammenschlüssen verloren gegangene örtliche demokratische Substanz mit der Möglichkeit eigenverantwortlicher bürgerschaftlicher Verwaltung in der engeren örtlichen Gemeinschaft in gewissem Umfang wieder ausgeglichen werden soll. Genutzt werden sollen die besonderen Ortskenntnisse, die eine sachgerechte Berücksichtigung der örtlichen Belange ermöglichen und eine bürgernahe Verwaltung gewährleisten sollen.

Diese Argumente sollten nicht nur in Sachsen Beachtung finden.


Bürgerbeteiligungen in den vorgenannten, von der Verwaltung vorgeschlagen und dem Rat beschlossenen Formaten gibt es längst und werden von der Verwaltung in verschiedenen Bereichen praktiziert. Die Mitwirkungsrechte dabei sind aus Sicht der Bürgerschaft aber schwach, da die Themen und das jeweilige Format stets von der Verwaltung gesteuert und vorgegeben wird. 


Als negatives aktuelles Beispiel hier: Die Zerstörung der Ortsmitte von Wollmatingen. Diese Vorgehensweise der Verwaltung hat deutlich aufgezeigt, dass diese Art der Mitwirkung, die nur einseitig von der Verwaltung gesteuert wird, nicht hinnehmbar ist. Wenn keine Beteiligung gewollt ist, seitens der Verwaltung, wird hinter verschlossenen Türen gehandelt. Die Bürger wurden bei diesem Vorgehen trotz des sehr sensiblen Bereichs, ihrer Ortsmitte, der ortsbildprägenden Gebäude und Funktionen weder rechtzeitig über die drohende Veränderung informiert noch beteiligt. Der Abbruch und Neubau wurde in mehreren nicht öffentlichen Sitzungen behandelt und besiegelt und erst danach wurde dann sogar eher widerwillig ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, wahrscheinlich weil genau das eine Mitwirkung vorschreibt. In unseren Ortsteilen wäre so ein Vorgehen nicht möglich gewesen, da dort die Ortsverwaltung Kenntnis von Bauanträgen erhält und in der Ortschaftratssitzung darüber gesprochen wird (siehe Tagesordnungen der verschiedenen Ortschaftsratssitzungen). Daher wurde von uns ein Ortschaftsrat und eine Ortsverwaltung beantragt.


Keine Stadt oder Gemeinde, keine Ortsverwaltung würde so mit ihrem Dorfkern umgehen.

Die Stadtverwaltung Konstanz hält sich weder an Zusagen noch an Absprachen und wie Mitwirkungsrechte der Bürger von Wollmatingen in der Realität gehandhabt werden, zeigt das erlebte Beispiel der Ortsmitte.


Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 21.11.2024, ab 16.00 h wieder im Ratssaal in der Kanzleistraße.


Wer möchte kann hingehen, oder nach ca. 1 Stunde von zuhause aus den Podcast sich ansehen. Wie wir in der letzten Sitzung erfahren mussten, gibt es wohl einen Ratsbeschluss, dass die Anwesenheit von vielen Bürgern und hundertfachen Unterschriften für die Entscheidungen nicht gewertet werden dürfe, so die SPD. Was soll man davon halten?

Um so mehr danken wir der CDU und der LLK für ihren sehr, sehr starken Einsatz in unserem Sinne.


Info zur Sitzung des Haupt-, Finanz und Klimaausschuss am Donnerstag, den 14.11.2024

Viele sind dankenswerter Weise wieder in den Ratssaal in die Kanzleistraße gekommen.

Unter Tagesordnungspunkt 2 wurde unser Anliegen, wie versprochen als erster TOP kurz nach 16.00 h aufgerufen.

Hierfür hat die Verwaltung  noch sehr kurzfristig am 12.11.2024  eine neue Vorlage als 2. Stellungnahme erstellt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung aus der ersten Stellungnahme wurde zurückgezogen und neu formuliert.


Was gab es in dieser Sitzung zu hören:


Ergbnis der HFK-Sitzung in Kurzform:

Der Antrag der CDU wurde nach 3 stündiger Beratung ganzheitlich abgelehnt, der alternative Beschlussvorschlag der Verwaltung, Konzepte zu Mitwirkungsrechten von Bürgern darzustellen, unter Steichung der Worte Bezirksräte und Ortschafträte, wurde angenommen.

Es ist zu erwarten, dass der Gemeinderat am 21.11.2024 keine weitere Diskussion führen wird und kein anderes Ergebnis erreicht werden kann.

Schade, rechtlich wäre es möglich, das wurde in der Sitzung ganz deutlich, demokratische Strukturen durch gewählte Räte einzurichten oder die Schaffung einer institutionellen Bürgerbeteiligung für Wollmatingen zu ermöglichen. Aber die Mehrheit des Stadtrates und der Oberbürgermeister wollen das nicht.

Hauptargument war, dass das Millionen kosten würde.

Ausgerechnet an der Basis der Demokratie will der Stadtrat plötzlich seinen "Sparwillen" beweisen. Ein Blick in den Haushaltsplan hätte den Räten aber aufgezeigt, dass alle Ortsverwaltungen der Stadt Konstanz mit einem Nettoressourcenbedarf von 0 € aufgeführt sind. Welche Farce, was war das für eine schreckliche Diskussion. Die Bürger mussten still dem Ganzen folgen.



Kennen manche Räte ihren eigenen Haushaltsplan nicht?

Wer tatsächlich Millionen verbraucht, kann man in diesem dicken Buch ganz klar erkennen, sofern man will?


Fortsetzung folgt......   



BISHER:

Kurze Info zur Gemeideratssitzung am Donnerstag, den 24.10.2024.

Unter Tagesordnungspunkt 14 hätte unser Anliegen beraten werden sollen. Noch vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Oberürgermeister diesen Punkt von der Tagesordnung abgesetzt und in die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss (HFK) am 14.11.2024 zur Vorberatung verwiesen. Nach einem halben Jahr, denn der Antrag wurde bereits im April eingereicht, wird das Thema verschoben. 

DANKE an alle, die zur Sitzung erschienen sind, der Zuschauerbereich war richtig voll, damit wurde die Wichtigkeit für Wollmatingen deutlich. Auch DANKE an alle, die tatkräftig Unterschriften gesammelt und an alle die mit Ihrer Unterschrift dem Rat und der Verwaltung aufgezeigt haben, dass noch viel mehr als die anwesenden Bürger von Wollmatingen sich mehr Mitsprache wünschen. Wir konnten eine reiche Sammlung an Unterschriften an den Oberbürgermeister überreichen. Es wurden innerhalb von nur 12 Tagen 814 Unterschriften geleistet. Das ist ein tolles Ergebnis. DANKE !!

Da die Beratung verschoben wurde und noch weitere Bürger sich beteiligen möchten, wird die Unterschriftenaktion weiter laufen. Wir sammeln weiter bis zur HFK-Sitzung am 14.11.2024.

Dank der CDU-Frakion des Gemeinderates, die Ende April 2024 unseren Wunsch mit einem Antrag auf Einrichtung eines Gemeindebezirks und der Bestellung eines Bezirksrates sowie der Prüfung eines Ortschaftsrates bei den nächsten Kommunalwahlen zu prüfen, eingebracht hat,  fand am Dienstag, 08.10.2024 eine erste Informationsveranstaltung zu diesem Thema statt. Gut 100 Bürger von Wollmatingen haben sich trotz starken Regens ins "Logans", ehemaliges Gasthaus Linde in Wollmatingen, aufgemacht, um mehr über das Thema und dem Ziel einer kommunalen Selbstverwaltung (Ortschaftsrat) zu erfahren. Die sehr große Beteiligung und das Ergebnis waren sehr erfreulich, denn ganz deutlich wurde durch Handzeichen die Unterstützung für eine bessere kommunale Selbstverwaltung, sprich einen Ortschaftsrat in Wollmatingen gezeigt. Auch drei Vertreter des Stadtrates waren anwesend. Im Oktober soll nun endlich dieser Antrag im Gemeinderat behandelt werden.


Der Verlust der ortsbildprägenden Gebäude im Dorfkern, das zwar versprochene aber "versunkene" Verkehrskonzept Wollmatingen, der künftige Stadtteil Hafner und die noch unbekannte Verkehrsführung dessen, die zunehmende Verdichtung an allen Ecken der Gemeinde sind beispielhaft aufgezeigt worden, und damit verdeutlicht, warum in Wollmatingen sich großer Unmut breit macht. Mit der Möglichkeit einer gewissen Selbstverwaltung wird die Chance gesehen, auf derartige Entwicklungen mehr Einfluss nehmen zu können. Der drohende Verlust der Ortsmitte schmerzt sehr.

Deutlich wurde u.a., dass in Wollmatingen derzeit und in naher Zukunft sehr wichtige Entscheidungen anstehen, die eine starke demokratische Vertretung dringend benötigen. Die Unterstützung der gesamten Einwohnerschaft von Wollmatingen (incl. Fürstenberg und Industriegebiet) ist notwendig, um das Ziel, eine Ortsverwaltung zu erhalten, erreichen zu können. Die anwesenden Bürger waren sich einig, dass eine Unterschriftenaktion gestartet und dem Gemeinderat am 24.10.2024 vorgelegt sowie eine große Beteiligung an der kommenden Gemeinderatssitzung dafür erforderlich sein wird.

Primär soll erreicht werden, dass ein Bezirksrat noch in diesem Jahr bestellt (nicht gewählt) wird und die weiteren Schritte bis zur nächsten Kommunalwahl 2029 abgearbeitet werden, damit die Bürger von Wollmatingen ihre Vertreter (Ortschaftrat) dann direkt wählen können. Die Sorge, dass hierdurch Doppelstrukturen (Ortsverwaltung und Stadtverwaltung) geschaffen werden, die unnötig viel Geld kosten, wurde kurz angeführt, kann jedoch nicht nachvollzogen werden, da Tätigkeiten, die vor Ort erledigt werden können, in der Stadt nicht nochmals erledigt werden müssen und Steuergeld für eine kommunale demokratisch gewählte Bürgervertretung sinnvoll verwendet wird. Viel Geld wird in Konstanz für viele Verfahren oder Aktionen (Smart Green City, ZukunftStadt, LexiKon) und Hochkultur fortlaufend ausgegeben. Eine Prioritätensetzung wird vielfach gefordert, aber nicht gemacht. Die Finanzierung ist schwierig, insbesondere wenn man alles will. Ausgerechnet bei der Demokatie an der Basis soll mit dem Sparen begonnen werden?

Ein Viertel der Bevölkerung dieser Stadt wohnt heute schon auf der Gemarkung Wollmatingen. Wollmatingen verfügt über mehr als 1.700 ha Land.


Aufruf zum Handeln:

Um eine politisch wichtige und demokratische Vertretung für dieses riesige Gebiet zu erhalten, müssen wir kämpfen. Die Stadtverwaltung schlägt das von sich aus leider nicht vor, obwohl die Gemeindeordnung bereits vor 10 Jahren die rechtliche Möglichkeit dazu geschaffen hat. Der Gesetzgeber hat mit der Änderung der Gemeindeordnung 2015 u.a. die Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene für die gesamte Bevölkerung beabsichtigt. In der Begründung dazu ist zu lesen, dass die Stärkung der direktdemokratischen Elemente die lokale Demokratieentwicklung fördert. Auch wird darin die Transparenz der Arbeit der kommunalen Gremien, d.h. der Öffentlichkeitsgrundsatz der Sitzungen nochmals hervorgehoben. In Bezug auf die Einführung einer Bezirksverfassung (Bezirksräte) in Großen Kreisstädten wird aufgeführt, dass dies das Recht der kommunalen Selbstverwaltung stärkt und die Teilhabemöglichkeiten in den Stadtbezirken erweitert.

Daher sollte die Stadt Konstanz dem Wunsch ihrer Bürger in Wollmatingen nachkommen, ihr Recht der kommunalen Selbstverwaltung zu ermöglichen und mehr Teilhabemöglichkeit zu gewähren, auch wenn dafür Geld ausgegeben werden muss.


Da um mehr Informationen gebeten wurde, informieren wir (Daniel Groß, Kilian Stadelhofer und Klara Trummer) künftig auf dieser Seite.



 Mehr Demokratie und Selbstverwaltung in 

 Wollmatingen ...... warum ist das notwendig?                                             

01

Die Ortsmitte - das Zentrum, das soll nicht zerstört werden

Die ortsbildprägenden Gebäude der Linde und der Bäckerei wurden durch die Stadtverwaltung leider dem Abriss freigegeben. Jetzt folgt auch noch der Verlust des historischen Gasthauses Löwen mit seinem einmaligen Biergarten.

Damit werden die ortsbildprägenden Gebäude und Strukturen mitten im Ortskern zerstört und das Ortsbild von der Stadtplanung aufgegeben. Das tut weh !!! 


Die Bevölkerung wurde und wird trotz mehrfach geäußerten Hinweisen, wie sensibel gerade eine Ortsmitte ist, nicht gehört, vertröstet oder vor vollendete Tatsachen gestellt!


Die Stadträte hatten versucht, das Ortsbild / die Ortsmitte zu retten, indem sie 2019 / 2020 das Thema Neugestaltung Lindenareal von den bisher nur nicht öffentlichen Sitzungen in eine öffentliche Sitzung einbrachten und eine sogenannte Erhaltungssatzung oder einen entsprechenden Bebauungsplan beantragten. Dies lehnte die Verwaltung jedoch ab, obgleich es ein Instrument zur Erhaltung des Ortsbildes und der wichtigen Funktionen der Ortsmitte von Wollmatingen gewesen wäre. Das Milieu / den Charakter des Ortskerns, d.h. die zentralen dem Zusammenhalt dienenden Funktionen könnten dadurch gesichert und erhalten werden.

Ein funktionierender Ortskern mit Gaststätten und identitätsstiftenden Gebäuden sind das Herzstück einer jeden Gemeinde. Die noch vorhandene historische Zusammensetzung von Kirche, Pfarrhaus, Gaststätte und Rathaus in einer unmittelbar aufeinanderfolgenden Reihe sind noch heute Zeugnis des Kerns einer seit Jahren bestehenden Kommune. Diese sind noch völlig vorhanden und sollen nun wegen des Wohnungsbaus verdrängt werden. Auch die gegenüberliegenden Bauten der Bäckerei und des Gasthauses Linde sollen durch Wohnbauten ersetzt werden. So geht keine selbständige Gemeinde mit ihrem Dorfkern um.


Doch wie kam es dazu?

Der Investor hatte einen Bauantrag oder Bauvoranfrage zum Abbruch der Linde und der Bäckerei und Neubebauung des Areals wohl bereits Anfang 2019 eingereicht. Laut Sitzungsvorlage Nr. 2019-4462/1 wurde nämlich das Bauvorhaben "aufgrund seiner Bedeutung frühzeitig dem Gestaltungsbeirat (GBR) vorgelegt". Aber erst am 14.12.2019 wurde im Technischen und Umweltausschuss und am 17.12. 2019 im Gemeinderat zum ersten Mal öffentlich hierüber beraten und berichtet. Dies geschah jedoch nicht aufgrund der von der Verwaltung sehr wohl frühzeitig erkannten "Bedeutung des Vorhabens", sondern aufgrund des öffentlichen Antrages der Linken Liste Konstanz (LLK) vom 27.09.2019 wegen des Bauvorhabens einen Bebauungsplan für den Ortskern aufzustellen und des Antrages der Freien Grünen Liste (FGL) vom 08.10.2019 mit der Bitte das Thema im Technischen und Umweltausschusses (TUA) am 14.11.2019 auf die Tagesordnung zu setzen, was jedoch nicht geschah. Erst am 12.12.2019 wurden beide Anträge in der öffentlichen Sitzung des TUA beraten. Seitens der Verwaltung wurde lt. Protokoll geäußert, dass "hier unstrittig ein historisch geprägter Ortskern vorhanden sei, der städtebaulich als auch seitens der Denkmalpflege besondere Aufmerksamkeit verdiene. Es läge jedoch noch kein konkreter Bauantrag vor". Worüber hat der Gestaltungsbeirat dann fast das ganze Jahr beraten?

Auf Anraten der Verwaltung und nach langen Diskussionen keinen Bebauungsplan zu beantragen, hat der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit 4 zu 9 Stimmen im TUA abgelehnt. Im Gemeinderat (GR) wurde am 17.12.2019 der Antrag der LLK heftig diskutiert und mehrfach modifiziert, aber am Ende mit 17 zu 20 Stimmen auch abgelehnt.

Aus der Sitzungsvorlage und den Schilderungen der Verwaltung zum Sachverhalt zu diesen Anträgen gewinnt man den Eindruck, dass ein so bedeutendes und den Ortskern von Wollmatingen erheblich veränderndes Bauvorhaben wohl absichtlich nicht öffentlich diskutiert wurde. In der Vorlage ist zu lesen, dass der Gestaltungsbeirat (GBR) mehrfach nicht öffentlich das Bauvorhaben beraten hatte. Zum 1. Mal am 22.05.2019, zum 2. Mal im Umlaufverfahren während der Sommerpause (Juli/August) und zum 3. Mal am 25.09.2019. Was wurde so oft beraten, wenn angeblich noch kein Bauantrag oder keine Bauvoranfrage, keine Planung vorlag?

Im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2019 ist aufgeführt, dass u.a. Stadtrat Beyer-Köhler anmerkte, "es könne nicht sein, dass ein solches Projekt des öffentlichen Interessses nichtöffentlich vorberaten werde".

Warum? Für eine nicht öffentliche Sitzung gibt es hier keine Begründung. An allen genannten Terminen, in denen im GBR darüber beraten wurde, gab es mehrere Bauvorhaben die auch öffentlich beraten wurden. Warum wird die Öffentlichkeit über andere, weniger gravierende Bauvorhaben informiert, aber über die beabsichtigte Zerstörung des Ortskerns von Wollmatingen nicht?


"Jetzt haben wir den Salat"

Aufgabe der Verwaltung ist grundsätzlich, die Stadträte mittels Vorlagen umfassend zu informieren, damit eine oftmals folgenschwere Entscheidung im Rat richtig gefällt werden kann. Wie folgenschwer die Ablehnung einer geordneten, rechtzeitigen und zielgerichteten städtebaulichen Planung und Sicherung des Ortskerns gewesen wäre, wird nun noch deutlicher und noch schmerzlicher, da der Löwen samt Biergarten auch noch durch Wohnblöcke ersetzt werden soll. Diese Entwicklung war absehbar.


Welches städtebauliche Instrument kann dafür geeignet sein, das Verdrängen von wichtigen Strukturen und den Erhalt eines identitätsstiftenden Quartiers zu vermeiden?

Aufwertungs- und Verdrängungsindikatoren ergeben zusammengenommen die grundsätzliche Eignung eines Gebietes für den Erlass einer Erhaltungssatzung. Erhaltungssatzungen dienen dem Erhalt von besonders erhaltenswerter Bausubstanz oder Baudenkmälern oder bedeutende Freiflächen. Erhaltungssatzungen können auch dem Milieuschutz dienen, um die dort wohnende Bevölkerung vor Luxussanierungen und teuren Neubauten zu schützen. Das Verdrängen von alt eingesessenen Betrieben (zum Beispiel Handwerks-, Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe) wegen des notwendigen Wohnungsbaus ist mittlerweile keine Seltenheit mehr und daher wird in anderen Städten geprüft, inwieweit der Schutz einer Erhaltungssatzung auch auf das Kleingewerbe (Bäckerei), die vorhandene Gastronomie, den Erhalt von Freiräumen angewendet werden kann. Die Stadt Ludwigsburg hat hier gute Beispiele für Erhaltungssatzungen zum Erhalt des Ortsbildes und der Struktur des Ortskerns, die Stadt München zum Erhalt des Milieus der im betroffenen Quartier wohnenden Personen.

Mit einer Erhaltungssatzung könnte erreicht werden, dass eine städtebaulich prägende Mischung von Wohnen mit Handwerks- und sonstigen Gewerbebetrieben, Einzelhandel und Gastronomie  geschützt werden kann und ein Quartier insbesondere ein Ortskern weiterhin gemischt, lebendig und attraktiv bleibt. Dass eine lebendige Ortsmitte eine hohe Bedeutung für die Bewohner eines Ortes hat, ist längst bekannt. Bund und Länder haben die Stärkung und den Erhalt der Ortsmitten daher seit Jahren in ihren Sanierungsprogrammen. Auch Dettingen-Wallhausen hat über diese Progamme der Städtebauförderung den Umbau des Alten Schulhauses zum Bürgerhaus mit erheblichen Zuschüssen umsetzen können. Auch dieses Instrument wäre für die Ortsmitte in Wollmatingen zielführend und somit der Erhalt der ortsbildprägenden Gebäude sowie eine notwendige Sanierung des Rathauses möglich.


Ein Dorfkern ist nur dann noch ein Dorfkern, wenn er als solcher noch wahrnehmbar ist, kein reines Wohnviertel darstellt, sondern genau diese dafür typische Mischung aufweist. Zuviel Wohnen kann ein Gebiet derart beeinflussen, dass z.B. der Gebietscharakter sich verändert und damit neue höhere, andere Anforderungen an Gewerbebetriebe, Veranstaltungsstätten und Vereinstätigkeiten gestellt werden. Durch die Genehmigung zu vieler Wohneinheiten hat sich auch das Industriegebiet mittlerweile verändert, so dass die dortigen Betriebe durch das "zuviel" an Wohnungen beeinträchtigt werden und die Rücksichtnahme nun eine große Rolle spielt.


Nach langem Hin und Her und mehr als einem Jahr hat die Verwaltung endlich eine Gestaltungssatzung am 17.12.2020 und einen Bebauungsplan am 28.01.2021 aufgestellt und im Rat beschlossen. Im Vorfeld dazu wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. In dieser Struktur- und Entwicklungsanalyse zum Bebauungsplan "Ortsmitte Wollmatingen" ist unter Ziele und Maßnahmen als Ziel Nr. 1 definiert worden: Das erste Ziel ist die Stärkung und der Erhalt des Ortsbildes. ....Eine zentrale Rolle zum Erhalt des Ortsbildes spielt der Erhalt der vorhandenen ortsbildprägenden Gebäude und Stukturen. Der Abriss der drei ortsbildprägenden Gebäude der Linde, Bäckerei und des Löwen wird das Ortsbild wesentlich verändern und auch den beliebten Biergarten wird es durch die geplante Nachverdichtung nicht mehr geben. Die Forderung zum Erhalt dieser ortsbildprägenden Gebäude und Stukturen wird damit missachtet.

Auch das Ziel Nr. 2 der doppelten Innenentwicklung, die Entwicklung grüner und baulicher Strukturen als Beitrag zur klimaangepassten Stadtentwicklung wird missachtet. Wenn alle freien Flächen, wie der Biergarten durch Gebäude ersetzt werden, ist das kein Beitrag zur Klimaanpassung.

Das definierte Ziel Nr. 3,  innerörtliche Treffpunkte mit hoher Aufenthaltsqualtiät zu schaffen, wird durch die geplante Neubebauung und damit der Verdrängung der vorhandenen identitätsstiftenden Bausubstanzen und Abriss der Gasthäuser weiter missachtet.


In den Zielsetzungen zum künftigen Bebauungsplan sind die oben genannten Ziele nicht wieder zu finden. Somit wird dieser Aufstellungsbeschluss die Vernichtung des Ortsbildes nicht verhindern.

Die Verdrängung wichtiger den Zusammenhalt fördernder Strukturen und die Zerstörung des identitätstiftenden Ortsbildes und das Missachten der Wünsche der Bevölkerung fördert dagegen den Demokratieverdruss.


Warum hat die Verwaltung den Erhalt des Ortsbildes in Wollmatingen nicht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchgesetzt?


Warum werden jetzt der Ortskern die erhaltenswerten und ortsbildprägenden Gebäude dem Abbruch freigegeben ?


Dass die Linde und die Bäckerei abgerissen werden sollen, erfuhr die Bevölkerung erst, als schon sehr lange Zeit im Baudezernat darüber diskutiert, Gespräche zwischen Bauherr und dem Baudezernat bereits stattgefunden hatten und die Angelegenheit mehrfach mit dem Gestaltungsbeirat aber nicht mit den Bürgern besprochen wurde. Auch der Gestaltungsbeitrat hatte damals bereits darauf hingewiesen, welche sensible Stelle hier verändert werden soll . Die Anträge der Fraktionen wurden Ende 2019 abgelehnt. Am 21.01.2020 beantragte die FGL erneut eine planungsrechtliche Sicherung der Ortsmitte, entweder eine ERhaltungssatzung oder einen Bebauungsplan. Als Erläuterung ist in der Begründung in der Sitzungsvorlage Nr. 2020-307/1 (GR 07.05.2020) zu lesen: Die Erhaltungssatzung ist dann das geeignete Instrument, wenn in einem Quartier mit besonders charakteristischem Erscheinungsbild aufgrund baulicher Dynamik ein hohes Risiko von Abgang oder Überformung prägender Bausubstanz besteht. Städtebauliche Erhaltungssatzungen gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 BauGB zielen auf den Erhalt der städtebaulichen Eigenart und die Gestalt von Gebieten mit städtebaulichem Gewicht (Straßenzüge, Baublöcke, Quartiere etc.) Insbesondere die dort befindlichen baulichen Anlagen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen Anlagen das charakteristische Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägen, sollen geschützt werden. .....Aufgrund der erforderlichen aufwendigen Untersuchungen kann bezogen auf den Untersuchungsbereich mit ca. 20 ha von einem Kostenrahmen von ca. 100.000€ ausgegangen werden. Das Gebiet zu verkleinern, wurde nicht in Erwägung gezogen. Für eine Erhaltungssatzung sei es auch zu wenig homogen usw. Erst nach mehr als 1 Jahr wurde nach vielen Diskussionen im Rat endlich ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Da war der Abbruch des Lindenareals aber schon genehmigt.



Der Gestaltungsbeirat hat nun in 2024 beim Bauvorhaben Abbruch und Neubebauung des Löwenareals erneut bestätigt, welche historische Bebauung hier betroffen ist. In der Tageszeitung war zu lesen, "Der Beirat wünscht sich ein Schmuckkästchen". Was wünscht sich die betroffene Gemeinde / die Bürger ? Das wird nicht gefragt.


Der Ortskern wird zerstört, der Hang am Längerbohl entlang der Fürstenbergstraße massiv bebaut, im Berchengebiet die letzte Fläche zwischen den Gebäuden verdichtet, im Industriegebiet zu viele Wohnungen genehmigt, jede noch freie Grünfläche wird bebaut. Auch ca. 60 ha Grünfläche am Hafner werden künftig bebaut. Jeder Baum, der in der Stadt gefällt werden muss, erregt großes Entsetzen. In Wollmatingen scheint das egal.


Warum passiert das alles in Wollmatingen ?


Wollmatingen hat keine ausreichend starke politische Vertretung.


Kann das verändert werden und wenn ja, wie ?????

Ortsverwaltung, kommunale Selbstverwaltung

In Wollmatingen gibt es derzeit keine Interessensvertretung. Die ehemalige Bürgergemeinschaft hat sich aufgelöst. Eine Bürgervertretung ist auch nur schwer aufrecht zu erhalten, wenn sie keine wirklich starke politische Position zur Umsetzung hat.

Um tatsächlich etwas erreichen zu können, ist es notwendig, dass für eine Ortschaft auch ein politisches Gremium vorhanden ist. Wesentlich kleinere Ortsteile,ehemals selbständige Gemeinden in Konstanz haben einen Ortschaftsrat und eine Ortsverwaltung.

Die ehemals selbständige Gemeinde Wollmatingen mit seinen Teilbereichen Fürstenberg und Industriegebiet hat nichts.

Auf der über 1.700 ha großen Gemarkung der ehemals selbstständigen Gemeinde Wollmatingen, die bis zur Neuen Rheinbrücke reicht, leben heute rund 20.000 Einwohner.  Und das ohne eigene politische Vertretung.

Die Gemeinde Wollmatingen:

Wollmatingen wurde nicht wie die Vororte im Rahmen der Gemeindereform oder wie Allmansdorf per Vertrag zur Stadt Konstanz eingemeindet. Vielmehr wehrten sich die Wollmatinger immer gegen eine solche Eingemeindung, die Konstanz bereits in den 20-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts anstrebte. Konstanz war damals schon verschuldet, in seiner Gemarkung und Entwicklung eingeschränkt und Wollmatingen galt als "reiche Braut". Erst durch Hitler uns seine NS-Gesetze gelang der Stadt ihr Ansinnen und Wollmatingen wurde mit Verfügung vom 17.07.1934, Nr. 66977 zum 01.08.1934 gegen seinen Willen eingemeindet. Dem Wollmatinger Bürgermeister und der Bürgervertretung wurde die Amtsgewalt einfach entzogen.

Weil Wollmatingen nur durch das Ermächtigungsgesetz heute ohne eigene Verwaltung und ohne eigene politische Vertretung dasteht, sollte das Unrecht eine Wiedergutmachung erfahren. Damit solche Willkürakte nicht mehr möglich sind, wurden in der Gemeindeordnung in den §§ 7 bis 9  Regelungen aufgenommen, die eine Änderung von Gemeindegrenzen heute nur noch aufgrund eines Gesetzes oder mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde und nicht mehr gegen den Willen der Bürger zulassen.


Wenn Wollmatingen zumindest eine Ortsverwaltung und einen Ortschaftsrat erhalten würden, wäre ein Teil der Selbstverwaltung wieder erreicht. In Karlsruhe wurde eine derartige Wiedergutmachung vor Jahren praktiziert, da dem Stadtteil Durlach eine Ortsverwaltung und ein Ortschaftsrat zugestanden wurde. Auch Durlach wurde duch die Nazi damals zwangseingemeindet. Dieser Unrechtsakt wurde mittlerweile kompensiert, der von Wollmatingen bis dato nicht.


2024 ist für Wollmatingen ein besonders Jahr.

Am 01.08.2024 jährte sich diese Zwangseingemeindung zum 90. mal. Ferner ist Wollmatingen urkundlich erstamals 724 erwähnt worden und könnte daher, wie die Gemeinde Reichenau, in diesem Jahr auch ihre 1.300 jährige Geschichte feiern. Niemald seitens der Stadtverwaltung hat jedoch auf diese beiden anstehenden, besonderen Ereignisse hingwiesen, weder der Oberbürgermeister im Januar beim jährlichen Bürgerempfang in seinem Ausblick für 2024 noch sonst jemand. Eine eigene Verwaltung, die sich darum kümmern könnte, gibt es leider nicht. Wie kann das geändert werden?


Welche Möglichkeiten gibt es, eine kommunale Selbstverwaltung wieder zu erhalten?


von a) am umfassensten bis c) am geringsten entsprechend der Ausprägung der Selbstverwaltung:

a) Nach Art. 28 des Grundgesetzes muss in den Ländern, Kreisen und Gemeinden das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Ferner muss den Gemeinden das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.


Es besteht die Möglichkeit eine Ausgemeindung, die komplette Selbstverwaltung, Eigenständigkeit zu beantragen. Eine Zwangseingemeindung kann Grundlage für eine Ausgemeindung sein. Die Zerstörung der Ortsmitte durch eine Vorgehensweise wie oben beschrieben, zeugt nicht von vertrauensvoller Zusammenarbeit und wäre ebenfalls Grund für ein Auflösen einer Gemeinschaft.

b) Entsprechend den Bestimmungen der §§ 67 bis 73 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) können räumlich getrennte Ortsteile eine Ortsverfassung, eine Ortsverwaltung und einen Ortschaftsrat erhalten.

Damit könnte eine direkte Mitwirkung z.B. bei Bebauungsplanverfahren, Verkehrsführung und Baugenehmigungen erreicht werden.

Um einen Ortschaftsrat zu bilden, benötigt es Bürger, die sich einbringen wollen, eine neue Liste/Vereinigung gründen oder einer bestehenden Partei angehören und einen entsprechenden Beschluss des Stadtrates.

Für eine neue Liste benötigt es mind. 100 Unterschriften und natürlich eine ausreichende Anzahl an Bewerbern für den künftigen Ortschaftsrat.


Üblicherweise können Ortsverwaltungen und -räte nur in räumlich getrennten Vororten eingerichtet werden. Durlach, als im Zusammenhang bebauter Stadtteil, hat dies jedoch erreicht, da die Eingemeindung durch einen Unrechtsakt erfolgte. Daher könnte die Stadt Konstanz dies Wollmatingen auch ermöglichen.

c) Eine dritte Möglichkeit wäre nach § 64 der GemO eine Bezirksverwaltung und Bezirksräte in Gemeindebezirken (Stadtbezirke) einzurichten.

Bezirksräte werden vom Gemeinderat nach der Wahl bestellt, also nicht direkt gewählt. Auch eine örtliche Bezirksverwaltung muss durch den Stadtrat beschlossen und eingerichtet werden. Seit der Reform der GemO 2015 ist dies aber rechtlich auch in Große Kreisstädten -wie Konstanz-  möglich.

Diese Möglichkeiten der Mitwirkung sieht die GemO für im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Stadtbezirke), wie Allmannsdorf oder Wollmatingen, vor.


Bisher wurde aber seitens der Stadt auf diese Möglichkeit leider nicht hingewiesen und somit eine bessere Mitwirkung der Stadtteilbezirke vermieden.

Die notwendigen Beschlüsse könnten gefasst und die Bezirksverwaltung wie auch Räte bereits in diesem Jahr eingerichtet werden.

02

Verkehr und Nachverdichtung

Der Bau der Westtangente soll die Bürger von Wollmatingen vom Verkehr entlasten, dafür haben viele Wollmatinger Grundstücksbesitzer ihre Grundstücke zur Verfügung gestellt. Viel wurde diskutiert zur damaligen Zeit. Ein Verkehrskonzept Wollmatingen wurde erarbeitet. Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt und für die gemeinsam erarbeiteten Projektabschnitte Planungen, Zeitpläne und Haushaltsansätze gebildet. Mehrere Abschnitte waren für die Umgestaltung und Verbesserung der Ortsmitte vorgesehen. Nur 200 m der Radolfzeller Straße wurden jedoch tatsächlich umgesetzt. Alle anderen Projekt-Abschnitte sind nun nicht mehr in den Haushaltsplänen zu finden. Sie sind unter "Fernerliefen" in der Wunschliste gelandet. Das Verkehrskonzept Haidelmoos, wer kennt das noch? Nur der Bärlappweg wurde realisiert, alle anderen Straßen auch der marode Schleyerweg sind längst vergessen.

Die Kindlebildstraße erlebt einen "tollen Aufschwung" seit die Straße zur Waldsiedlung gekappt wurde. Eine 30 Jahre alte Planfeststellung ist der Grund dafür. Passt das heute noch und auch in Zukunft ?


Der neue Stadtteil Hafner soll nach bisherigen Aussagen der Stadtverwaltung nicht mehr Verkehr im Ortskern verursachen. Das wird behauptet, wird aber wohl nicht zutreffen. Die Glaubwürdigkeit der Aussagen / sogar der Zusagen der Stadtverwaltung haben in den letzten Jahren deutlich gelitten. Warum soll man diese schlichte bisher nicht nachgewiesene Aussage nun glauben?


Entlang der Fürstenbergstraße wird derzeit der Hang am Längerbohl komplett vergewaltigt. Massive Bebauungen entstehen den kompletten Hang hinauf. Der Hügel wird auf seiner Südseite, den ehemaligen Rebflächen, dem Wohnungsbau geopfert. Die vorhandene Bebauung wird verdichtet und auch noch die letzten, vorhandenen Grünflächen versiegelt.

Alles unter dem Diktat, dass Wohnungen benötigt werden. Menschen brauchen Wohnraum aber wie man in den letzten Jahren deutlich zu spüren bekommt, auch Grünflächen.


In der Altstadt wird sich an jeden einzelen Baum gekettet, der dem Wohnungsbau zum Opfer fällt, in Wollmatingen fallen die Bäume reihenweise ohne dass sich seitens der Stadtverwaltung oder des Gemeinderates jemand darum schert.

Klimaschutz und klimaanpassende Maßnahmen braucht es in Wollmatingen offenbar nicht. Die noch vorhandenen Grünflächen werden wegen der Notwendigkeit Wohnraum zu schaffen, betoniert, egal ob im Gebiert Hafner, Berchen, Zergle, Längerbohl, Fürstenberg oder mitten im Ortskern. In Wollmatingen stehen ohnehin die höchsten Wohngebäude und die meisten Flüchtlingsheime. Trotzdem reicht es noch nicht, es muss auch der letzte Flecken Grün weichen.

 03          Neuer Stadtteil Hafner

 Text folgt

zusammengestellt aus öffentlich zugänglichen Quellen,   

             verantwortlich für Text und Bild: Klara Trummer, Längerbohlstr. 27 in 78467 Konstanz,